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Im folgenden handelt es sich um Infomationsmaterial von dritter Seite. Für die Richtigkeit, insbesondere der Beträge, übernimmt Baby Egert keine Gewähr oder Haftung.
Das Internet erleichtert das Shoppen im Ausland; durch die Liberalisierung des internationalen Paketverkehrs gelangen immer mehr Paketsendungen über kommerzielle Kanäle in die Schweiz. Was muss man bei der Einfuhrverzollung von Paketen beachten? Durch das E-Shopping bestellen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer Waren bei ausländischen Anbietern. Weil bei der Lieferung der Schweizer Zoll passiert wird, fallen neben Warenwert und Transportkosten oft zusätzliche Kosten für den Empfänger an, die mit der Verzollung im Zusammenhang stehen und die bei der Bestellung nicht ohne weiteres ersichtlich sind. Auch gelten bei der Verzollung von Warensendungen ohne Personenbegleitung andere Bestimmungen als im Reisendenverkehr. Grundsätzlich gibt es zwei Verzollungsarten: - Wird eine Sendung auf dem traditionellen Postweg in die Schweiz geschickt, unterliegt diese der Postverzollung.
- Wird eine Sendung über private Spediteure - wie zum Beispiel Swiss Post GLS - eingeführt, muss sie durch die Privatverzollung abgefertigt werden.
In beiden Fällen erfolgt die Verzollung gemäss den Zollvorschriften des Bundes; für den Empfänger fallen jedoch unterschiedlich hohe Kosten an, und auch die Art des Inkassos unterscheidet sich. Alle Pakete, die aus dem Ausland in die Schweiz gelangen, passieren den Schweizer Zoll. Auf den Begleitpapieren (Zollformulare oder -aufkleber) müssen die für die Zollbehörden relevanten Informationen (Inhalt, Wert etc.) aufgeführt sein. Ob Zollkosten fällig werden und in welcher Höhe, bestimmt das Zollgesetz. Zum effektiven Wert der Ware sind die Transportkosten und Verzollungskostenzu addieren (d.h. Wert, den das gelieferte und verzollte Paket für den Empfänger hat). Bei der Einfuhr von Paketen gibt es zwei verschiedene Verzollungsarten: - Postverzollung: Pakete, die auf dem Postweg im Austausch zwischen zwei nationalen Postgesellschaften in die Schweiz gelangen. Das Inkasso erfolgt per Nachnahme bei der Paketlieferung.
- Privatverzollung: Pakete, die über private Spediteure, wie z.B. Swiss Post GLS, eingeführt werden. Das Inkasso erfolgt üblicherweise per nachfolgender Rechnung.
Wird ein Paket durch eine Postorganisation zur Schweizer Grenze transportiert, gelangt es in die Postverzollungund wird von der Post im Rahmen des Universaldienstes zugestellt. Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern sie höchstens CHF 5.- je Zolldeklaration ausmachen.Geschenksendungen von im Ausland wohnhaften Privatpersonen an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von CHF 100.- abgabenfrei. Im Internet ersteigerte Waren erfüllen diese Bedingungen nicht und sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabenpflichtig. Geschenksendungen dürfen max. 0,5 kg Butter, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak, 1 l Alkoholika bis 25 Grad oder 0,25 l Alkoholika von über 25 Grad enthalten. Die Schweiz verzollt nach Gewicht: Der Zollbetrag bemisst sich nach dem Bruttogewicht der Postsendung.Ausnahme: Wein, Uhren, Fahrräder. In der Regel betragen die Zollansätze weniger als CHF 1.- pro Kilogramm.Für Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel und Textilien gelten höhere Zollansätze. Mehrwertsteuer
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